AGB

Geschäftsbedingungen für den Verkauf von Neu- und Gebrauchtfahrzeugen

Bei Unterzeichnung des Kaufvertrages/der verbindlichen Bestellung oder spätestens bei Übernahme des Verkaufsgegenstandes bestätigt der Käufer, diese AGB voll inhaltlich angenommen zu haben.

Preise und Zahlungsbedingungen

Die Preise sind netto zu verstehen, ohne Skonto, ab Standort. Etwaige Überführungskosten sowie alle sonstigen Auslagen und Spesen gehen zu Lasten des Bestellers. Die Zahlungen sind in bar an den Sitz der Verkäuferin zu leisten. Diese ist nicht verpflichtet, Wechsel, Schecks oder Coupons in Zahlung zu nehmen. Nimmt sie sie dennoch an, so geschieht dies nur Zahlungshalber, unter Vorbehalt des richtigen Einganges, sowie unter Berechnung der Inkasso- und der Diskontspesen.

Eigentumsvorbehalt

Werden Zahlungserleichterungen eingeräumt, so bleibt bis zu der vollen Bezahlung des Kaufpreises in bar oder der Einlösung der in Zahlung gegebenen Wechsel oder Schecks und bis zur Tilgung der sonstigen Forderungen aus dem Kauf, mögen sie Zinsen, Discounter andere Spesen, Gebühren für die Zulassung, Lieferung von Betriebsstoff oder was sonst immer betreffen, das Fahrzeug Eigentum der Verkäuferin. Der Eigentumsvorbehalt an dem verkauften Kraftfahrzeug bleibt bestehen für alle Forderungen gegen den Käufer, die die Verkäuferin vor Zahlung der letzten Kaufpreisrate erwirbt, insbesondere für Forderungen aus Reparaturen, Ersatzteillieferungen usw. für das verkaufte Fahrzeug, und wird auch dadurch nicht berührt, dass die zu sichernden Forderungen trotzdem aus irgendeinem Grunde mit anderen Forderungen zusammen in eine laufende Rechnung aufgenommen werden; eine Anerkennung des Restsaldos ist in diesem Falle wirkungslos, es sei denn, dass die Verkäuferin ausdrücklich auf die getrennte Behandlung der Forderungen verzichtet hat. Ist der Verkaufsgegenstand vorläufig durch Rechte Dritter belastet, so geschieht der Verkauf unter Vorbehalt der endgültigen Freigabe seitens des zum Zeitpunkt des Verkaufs geltenden Inhabers.

Durch eine Pfändung des verkauften Fahrzeuges verzichtet die Verkäuferin nicht auf das Eigentum an demselben.

Bleibt der Käufer mit einer Rate eine Woche im Rückstand, so wird der gesamte Rest des Kaufpreises, auch soweit Wechsel auf ihn gegeben sind, vorzeitig fällig, wenn der Käufer in das Handelsregister eingetragen ist; ist er dies nicht, so wird der Restbetrag fällig, wenn der Käufer mit zwei aufeinander folgenden Raten ganz oder zum Teil, im Rückstand geblieben ist und der gesamte Rückstand mindestens 1l10 des Kaufpreises erreicht.

Die Verkäuferin kann bis zur Begleichung ihrer sämtlichen Ansprüche jederzeit die Herausgabe des Fahrzeugs verlangen, wenn der Käufer seinen Verpflichtungen nicht nachgekommen ist; tut sie es, so hat der Käufer der Verkäuferin oder ihrem Beauftragten das Fahrzeug herauszugeben. Der Käufer willigt darein, dass die Verkäuferin und ihre Beauftragten jederzeit die Räume, in denen das Fahrzeug steht oder sie es vermuten, betreten, um es herauszuverlangen.

Der Käufer hat das Fahrzeug gegen jeden versicherbaren Schaden zu versichern und die Rechte aus dem Versicherungsvertrage der Verkäuferin bis zur Begleichung der sämtlichen Ansprüche abzutreten. Die Verkäuferin verpflichtet sich, nach völliger Bezahlung ihrer sämtlichen Forderungen die Rechte aus den Versicherungsverträgen auf den Käufer zurück zu übertragen.

Das Fahrzeug und seine Teile darf der Käufer, solange es Eigentum der Verkäuferin ist, weder verkaufen noch verpfänden oder sonst mit einem Recht belasten, es auch nicht ohne schriftliche Genehmigung aus dem Gebiet der BRD entfernen. Wird das Fahrzeug von anderer Seite gepfändet, so hat der Käufer die Pfändung unverzüglich der Verkäuferin anzuzeigen. Die Kosten eines Interventionsprozesses hat der Käufer vorzuschießen und, wenn sie nicht von der Gegenpartei eingezogen werden können, zu tragen.

Lieferung und Lieferzeit

Die angegebene Lieferzeit beginnt erst mit dem Empfang der Anzahlung zu laufen. Überschreitet die Verkäuferin die Lieferfrist, so hat der Käufer, wenn die verabredete Lieferzeit um mehr als einen Monat überschritten ist, das Recht, der Verkäuferin eine Frist zur Lieferung mit der Androhung zu setzen, dass er nach Ablauf der Frist von dem Vertrage zurückträte. Weitergehende Ansprüche wegen Versäumung der Lieferzeit insbesondere Ansprüche auf Schadenersatz, sind ausgeschlossen. Höhere Gewalt, Streiks, Betriebsstörungen, Transportsperre oder -Behinderung, Mobilmachung, Krieg, Unruhen und sonstige Ereignisse, die die Lieferung verhindern, schließen einen Verzug der Verkäuferin aus. Die Verkäuferin ist in solchen Fällen berechtigt, unter Rückgabe einer etwa geleisteten Anzahlung von dem Vertrage zurückzutreten. Irgendwelche Schadensersatzanspruche stehen dem Käufer nicht zu, ebenso wenig hat er einen Anspruch auf Verzinsung der Anzahlung

Inhalt und Umfang der Lieferungen

Mündliche Angaben der Verkäuferin sowie Internetangaben über Gewicht, Dimensionen, Zahl der Pferdestärken über das Baujahr, über den Typ, über den Km-Stand usw., auch über die Dauer und das Maß der Benutzung sind unverbindlich und nur als annähernd zu betrachten. Bindend für Käufer und Verkäufer sind ausschliesslich von beiden Seiten abgezeichneten Kaufverträge oder Verbindliche Bestellungen. Proforma-Rechnungen sind nicht verbindlich und dienen lediglich der Avisierung des Warenpreises.

Abnahme und Versand

Die Abnahme des Fahrzeugs hat binnen drei Tagen nach Eingang der Anzeige von der Bereitstellung zu erfolgen, widrigenfalls die Verkäuferin ohne Setzung einer Nachfrist Zahlung verlangen oder von dem Kauf zurücktreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen kann. Im letzteren Fall ist die Verkäuferin berechtigt, unbeschadet der Möglichkeit, einen höheren tatsächlichen Schaden geltend zu machen, 15% des Kaufpreises als Entschädigung zu fordern. Mit ihrem Schadensersatzanspruch kann die Verkäuferin gegen eine vom Käufer geleistete Anzahlung aufrechnen.

Gewährleistung

Bei Händler- und Exportgeschäften (Geschäften außerhalb Deutschlands) und Verkauf von Nutzfahrzeugen oder ausgemusterten Firmenfahrzeugen gewährt die Verkäuferin keine Garantien (Verkauf erfolgt unter Ausschuss jeglicher Gewährleistung). Bei Neufahrzeugen gilt die gesetzliche Gewährleistung des Herstellers; der Käufer erklärt sich einverstanden, alle Ansprüche an den Hersteller zu stellen. Beim Verkauf von Gebrauchtfahrzeugen an Privatpersonen ist die Gewährleistung der Verkäuferin auf die minimale vom Gesetz vorgeschriebene Frist beschränkt. Besondere Zusicherungen des Verkäufers sind nur gültig, wenn sie schriftlich niedergelegt worden sind.

Widerrufsrecht/Widerrufsbelehrung

Bei Verträgen, die übers Internet/Telefon/Fax abgeschlossen werden, gilt eine gesetzliche Widerrufsfrist von 14 Tagen ab dem Zeitpunkt der Übermittlung einer verbindlichen Bestellung oder einer Rechnung oder eines Kaufvertrages. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns, per Post an MS Handelsvertretung GmbH, Stöhrerstraße 18, 04347 Leipzig oder Fax +493418605712 oder per Email ms-leipzig@t-online.de einen formlosen Rücktritt vom Kaufvertrag schriftlich erklären. Das Widerrufsrecht erlischt gemäß § 356 IV BGB vorzeitig, wenn die Verkäuferin mit der Ausführung der Dienstleistung begonnen und diese vor Ablauf der 14-tägigen Widerrufsfrist vollständig erbracht hat (= Bereitstellung der Ware). Spätestens bei der Übernahme der Ware erklärt sich der Käufer/die Käuferin ausdrücklich damit einverstanden, ganz egal ob er/sie die Ware persönlich abgeholt oder mit der Abholung/Anlieferung jemanden beauftragt hat.

Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort für die Verpflichtungen aus dem gesamten Geschäftsverkehr beider Teile ist der Sitz der Verkäuferin. Für alle Streitigkeiten aus diesen Verpflichtungen sind die Gerichte zuständig, in deren Bezirk die Verkäuferin ihren Sitz hat. Vertretungsberechtigt sind Geschäftsführer D. Syumko/Hr. A.Baryschew gem. Registereintrag AG Leipzig HRB 18254. Diese Vereinbarung gilt auch für hingegebene Schecks und Wechsel.

Schriftform

Abänderungen dieser Bedingungen bedürfen der Schriftform.